Einstimmiger Beschluss im VKS: Corona-Hilfe für Vereine und Initiativen

Einstimmiger Beschluss im VKS: Corona-Hilfe für Vereine und Initiativen
veröffentlicht: 04.10.2020

Die Corona-Krise trifft auch die Vereine. Sie mussten ihre Aktivitäten nicht nur reduzieren oder oftmals sogar ganz stoppen, auch die Einnahmen –  beispielsweise aus Veranstaltungen – gingen teilweise stark zurück. Das lediglich digital stattfindende Krautfest ist nur ein Beispiel von vielen.

Um notleidenden Vereinen und Organisationen mit Sitz in der Stadt unter die Arme zu greifen, hat die Stadtverwaltung einen Kriterienkatalog für Coronahilfen erstellt. „Das wurde mit den Vereinen abgestimmt“, so Dr. Carl-Gustav-Kalbfell. Das Geld solle, so der Bürgermeister, dort ankommen, wo es gebraucht werde. Und das möglichst unbürokratsich. Seines Wissens gebe es keine Stadt, die sich so wie LE engagiert und Geld bereitstellt, ergänzte er. Die Hilfen werden auf Antrag gewährt, dem die Vereine den Rechnungsabschluss beziehungsweise den Finanzbericht für das Jahr 2020 beifügen müssen, aus dem der Jahresverlust hervorgeht. Ferner müssen die Vereine ihre Rücklagen offenlegen. Nur wenn nachgewiesen ist, dass die Rücklagen bevorzugt bis zu 50 Prozent zur Deckung des Jahresverlustes eingesetzt worden sind, kann eine ergänzende städtische Förderung erfolgen.

Entsprechend hat der Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss kürzlich einstimmig diese Förderrichtlinie verabschiedet. „Es gibt Vereine, denen es gar nicht gut geht und die eine solche Förderung bitter nötig haben“, sagte Dr. Eberhard Wächter, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler/FDP. Für ihn stellt sich jedoch die Frage, ob es Ermessensspielräume gibt. Barbara Sinner-Barthels (SPD) sprach von einem „Schritt in die richtige Richtung“ und war beeindruckt, wie unbürokratisch die Hilfe erfolgen soll, da die Vereine gerade ohnehin genug zu tun hätten – ein Punkt, den auch Edeltraud Reichle-Kanthak (Bündnis 90/Grüne) hervorhob. Auch Horst Duda (CDU), Claudia Moosmann (Linke) und Sabine Onayli (L.E. Bürger/DiB) signalisierten Zustimmung für die Förderung der Vereine. Diskutiert wurde darüber, dass auch Initiativen eine Förderung kommen sollen. Dass jedoch sei der Wunsch des Gremium gewesen, so Dr. Kalbfell. „Wir werden streng prüfen“, sagte der Bürgermeister zu. Man sei jedoch froh über jeden, der sich engagiere. Zudem werden es am Ende einen Bericht geben, welcher Verein und welche Initiative finanzielle Hilfe bekommen habe.

Förderrichtlinien – kurz gefasst:

  • Förderempfänger können ehrenamtliche Vereine oder Initiativen sein, die ihren Sitz in LE haben. Ein entsprechender Antrag muss spätestens bis zum 30. Juni 2021 beim Amt für Schulen, Jugend und Vereine vorgelegt werden.
  • Fördervoraussetzung ist, dass der Verein oder die Initiative coronabedingt und unverschuldet finanziell in eine finanzielle Existenzbedrohung mit Insolvenzfolge geraten ist oder erhebliche, nicht verkraftbare Verluste im Rechnungsjahr 2020 hinzunehmen hat. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn über hinreichend Rücklagen oder sonstige Aktivposten verfügt wird.
  • Soweit Coronasoforthilfen des Bundes oder Landes oder Kurzarbeit in Betracht kommen, sind diese Hilfen vorrangig zu beantragen.
  • Grundlage für eine Förderung ist der Jahresabschluss 2020.
  • Vereine können ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt für Miete oder Darlehen auf Antrag stunden lassen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung steht außerdem unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Stadt Leinfelden-Echterdingen / 02.10.2020

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