Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk

Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk
veröffentlicht: 28.12.2022

Auch in diesem Jahr wird das neue Jahr wohl wieder mit lautem Getöse begrüßt werden. Doch nicht überall sind die heulenden Raketen, die Knallfrösche und die bengalischen Feuer erlaubt. Schon bisher war das Silvesterfeuerwerk aus Gründen des Lärmschutzes in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot wurde erweitert.

Das Sprengstoffgesetz verbietet seit dem  1. Oktober 2009 aus Gründen des Brandschutzes generell, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Keine Reet-, sehr wohl aber Häuser mit schönem, altem Fachwerk gibt es auch in und um Leinfelden-Echterdingen. Das Gesetz bezieht sich auf alle Fachwerkhäuser, nicht nur auf die denkmalgeschützten Gebäude, und gilt auch vor holzverkleideten Gebäuden.

Erlaubt ist die Knallerei zudem nur am 31. Dezember und am 1. Januar. 

Die Stadtverwaltung bittet darum, die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen im Anschluss zu beseitigen.

Quelle : Stadt Leinfelden-Echterdingen
https://www.leinfelden-echterdingen.de/Startseite/Aktuelles/einschraenku...

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