Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus
Wegen der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat das Landesgesundheitsamt auf Grundlage der Corona-Verordnung die sogenannte WARNSTUFE ausgerufen. Es gelten ab sofort (03.11.2021) schärfere Regeln, um die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren.
Die Einschränkungen betreffen vor allem jene Menschen, die nicht genesen oder gegen das Corona-Virus geimpft sind.
Ausgerufen wird die Warnstufe, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Aktuell (Stand: 03.11.2021) beträgt die AIB 284.
In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (siehe unten "PDF-Übersicht Corona-Regeln seit 28.10.21") einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft zum Beispiel Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Dabei darf der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg:
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