Corona Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe

Corona Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe
veröffentlicht: 29.06.2020

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf haben am 29. Juni die Details der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe vorgestellt. Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Das hatte die Landesregierung am 23. Juni 2020 beschlossen. Bereits ab 29.06. können erste Anträge gestellt werden. Das Land rechnet mit einem Bedarf von insgesamt 330 Millionen Euro.

Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.

Antrag HIER auf der Website des Landesministeriums

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