Corona-Maßnahmen: Alarmstufe gilt ab 17. November 2021

Corona-Maßnahmen: Alarmstufe gilt ab 17. November 2021
veröffentlicht: 05.11.2021

Die "Alarmstufe" wird vom Landesgesundheitsamt (LGA) ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.​​​​

Dies ist ab Mittwoch der Fall und somit gilt ab 17. November 2021 die Alarmstufe in Baden-Württemberg.

Damit ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.

Anders als in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens bleiben die Maßnahmen im Einzelhandel vergleichsweise locker, denn statt einer 2G-Regel gilt in Einzelhandelsgeschäften "nur" die 3G-Regel. Das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote (eine Liste finden Sie HIER in den FAQ des Landesministeriums).

Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.

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