Corona-Einschränkungen: Das ist wieder möglich (bis 30.06.2020)

 Corona-Einschränkungen: Das ist wieder möglich
veröffentlicht: 14.06.2020

Es ist nun gestattet/erlaubt, sich im ÖFFENTLICHEN RAUM bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 alleine oder in einer Gruppe von bis zu zwei Haushalten oder mit maximal zehn Personen auf zuhalten. Handelt es sich um zwei Haushalte (Familien) kann die maximale Zahl von zehn Personen überschritten werden. Die Zehn-Personen-Regelung greift nur, wenn es mehr als zwei Haushalte sind, die sich im öffentlichen Raum aufhalten.

Im NICHT-ÖFFENTLICHEN RAUM (privat) sind Ansammlungen von bis zu 20 Personen gestattet. Ungeachtet der Anzahl an Haushalten. Auch diese Regelung gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2020. Die Personenanzahl von maximal 20 Personen darf nur dann überschritten werden, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Großeltern, Kinder und Ekelkinder, Geschwister und deren Nachkommen oder Personen die dem eigenen Haushalt angehören sowie für deren Ehegatten, Lebenspartner/innen oder Partner/innen).

Es ist gestattet, Veranstaltungen durchzuführen, wenn weniger als 100 Personen teilnehmen. Die Verordnung gilt für PRIVATE VERANSTALTUNGEN in Räumen, die zu diesem Zweck vermietet oder allgemein zur Verfügung gestellt werden (Restaurant, Eventlocation, Vereinsheim oder Gemeindehäuser). Hierbei sind die allgemeinen Hygieneregeln im besonderen Maße einzuhalten.

Quelle: Pressemeldung Stadt Leinfelden-Echterdingen / 12.06.2020

Bewertungen

Kunden empfehlen
0
Noch keine Bewertungen vorhanden