veröffentlicht: 09.04.2020
An Karfreitag und Ostersonntag bleiben in Baden-Württemberg mit Beschluss des Landes alle Geschäfte geschlossen. Die Corona-Verordnung, wonach nicht zu schließende Einrichtungen wie Lebensmitteleinzelhandel und Supermärkte an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen, wurde dazu entsprechend geändert.
Mittlerweile habe sich gezeigt, dass der Handel von der Öffnungsregelung ohnedies nur wenig Gebrauch mache, auch um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ruhetage zu ermöglichen, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Pressemeldung Stadt Leinfelden-Echterdingen / 09.04.2020
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