Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz des Landratsamt Esslingen (8.4.20)

Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz des Landratsamt Esslingen (8.4.20)
veröffentlicht: 09.04.2020

Das Landratsamt Esslingen erlässt für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen eine Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung von Personen, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus.

HIER PDF-Download mit allen Details

Quelle: Pressemeldung Stadt Leinfelden-Echterdingen / 09.04.2020

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