veröffentlicht: 02.11.2020
Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.
Ausführliche Informationen zu folgenden Themen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg:
- FAQ zur Corona-Verordnung
- Schneller Überblick über die die neuen Regelungen (AHA+A+L)
- Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche (Stand 1. November 2020, 11 Uhr)
- 6. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1.11.2020
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