Änderungen der Corona-Verordnung zum 02.11.2020

Änderungen der Corona-Verordnung zum 02.11.2020
veröffentlicht: 02.11.2020

Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.

Ausführliche Informationen zu folgenden Themen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg:

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