Allgemeinverfügungen der Stadt werden ab 3.6. aufgehoben
Die Allgemeinverfügungen der Stadt Leinfelden-Echterdingen zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 6. und 20. April 2020 werden ab 3. Juni 2020 aufgehoben.
PDF-Download der „Verfügung über die Aufhebung der Allgemeinverfügung“
Begründung: Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17.03.2020 in der Fassung vom 26.05.2020 lässt im privaten Raum das Zusammenkommen von zehn Personen zu, weshalb ein Besuchs- und Betretungsverbot in den städtischen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften sowie eine Kontrolle der Einhaltung des Besuchsverbots durch von der Stadt Leinfelden-Echterdingen beauftragten Personen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr erforderlich.
Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 02.06.2020
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Gerne informieren wir über die Lockerungsmaßnahmen der Corona-Verordnungen seit dem 04.05.2020, gültig für Leinfelden-Echterdingen:
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Die Rathäuser in Leinfelden und Echterdingen und städtischen Dienststellen sind nun wieder zugänglich. Allerdings bleiben die Rathauspforten geschlossen, das heißt: Der Besuch im Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Einen Termin erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail beim jeweils zuständigen Amt. Hier geht's zu den Kontakten der Stadtverwaltung und hier zur Übersicht der Ämter.
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Gottesdienste dürfen unter bestimmten Auflagen wieder stattfinden.
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Alle Ladengeschäfte – unabhängig von der Verkaufsfläche kleiner oder größer als 800 m² – dürfen wieder öffnen. Weitere Betriebe wie Friseurbetriebe und Fußpflegestudios dürfen unter Auflagen ebenfalls wieder öffnen.
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Die Spielplätze in Leinfelden-Echterdingen sind seit 6.5.2020 wieder freigegeben.
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Sportanlagen und Gaststätten bleiben vorerst weiterhin geschlossen!
Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 07.05.2020
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Das Landesministerium veröffentlicht bereits weitere Lockerungen:
Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks.
Details HIER
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