veröffentlicht: 08.02.2022
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Leinfelden-Echterdingen informiert zu den aktuellen Corona-Verordnungen:
Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die heute von der baden-württembergischen Landesregierung verkündeten Änderungen der Corona-Verordnung. Die Änderungen gelten ab 09.02.2022
>> Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg HIER
I. Neue Regelungen der Corona-Landesverordnung (ab 09.02.2022)
- In der Alarmstufe I entfällt die 3G-Regel für den Einzelhandel, d.h. es gibt sowohl in der Basis-, als auch in der Alarmstufe I keine Zugangsbeschränkungen mehr (auch Einzelhandel über die Grundversorgung hinaus).
- Erhöhung der Besucheranzahl bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich
- in geschlossenen Räumen:
- Obergrenze von bis zu 2.000 Teilnehmern und 2G-Regel – maximal 50% der Kapazität
- Veranstalter können auch die 2G+ Regel anwenden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 4.000 Personen.
- Veranstaltungen draußen
- Obergrenze von bis zu 5.000 Personen bei 2G oder von bis zu 10.000 Personen bei 2G+
- Maximal 50% der Kapazität
- in geschlossenen Räumen:
- Keine Erfassung der Kontaktdaten mehr in folgenden Bereichen: unter anderem
- Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse
- Stadt- und Volksfeste
- Museen, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und andere Kultureinrichtungen
- Religiöse Veranstaltungen
- Beherbergungsbetriebe
- Gastronomie
- Externe Gäste in Mensen und Cafeterien
- Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Casinos oder Wettbüros
- Messen und Ausstellungen
- Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.
- Körpernahe Dienstleistungen
- Touristische Verkehre
- Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen
- Außerschulische Bildung wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
- Bildungsangebote wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse
- Alle Regelungen in der kompakten Übersicht als PDF: mehr Infos
- Ausnahmen der 2G+ Regelung (u.a. für Geboosterte, Genesene und Zweitimpfungen): mehr Infos
- Hilfreiche Übersicht in den FAQ-Seite des Landes: mehr Infos
- Aktuelle Inzidenz für den Landkreis Esslingen finden Sie hier: COVID-19 Dashboard Landkreis Esslingen (arcgis.com)
II. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Corona-ArbSchVerordnung: mehr Infos
- FAQs: mehr Infos
- Homeoffice-Pflicht, wo keine betriebsbedingten Gründe dagegensprechen
- Maskenpflicht, Abstandsgebot und Kontaktreduzierung
- 3G am Arbeitsplatz (befristet bis 19.03.2022): mehr Infos
- Nachweiskontrolle durch Arbeitgeber: FAQ-Seite BMAS, Abschnitt 1.1
- Anforderungen Testnachweise: FAQ-Seite BMAS Abschnitt Nr. 1.1.12 und 1.1.19.
- Testangebotspflicht des Arbeitgebers: FAQ-Seite BMAS Abschnitt 1.1.19.
III. Finanz- und Überbrückungshilfen für Unternehmen
- Verlängerung des erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum 31. März 2022: mehr Infos
FAQ Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit: mehr Infos - Corona-Förderinstrumente des Bundes und der Länder auf einen Blick: mehr Infos
- Entscheidungsfinder: welche Corona-Hilfe kann ich für mich und meinen Unternehmen beantragen: mehr Infos
- Antragsfristen: mehr Infos
- FAQs: mehr Infos
IV. Möglichkeiten für Coronatests und Impfungen
Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in folgenden Einrichtungen testen lassen:
- Stadt Leinfelden-Echterdingen: Corona-Impfungen in der Stadt
- Landkreis Esslingen - Corona (landkreis-esslingen.de)
- Stadt Leinfelden-Echterdingen: An vielen Stellen in LE sind Corona-Schnelltests möglich
- Landkreis Esslingen - Testmöglichkeiten (landkreis-esslingen.de)
Bei Fragen helfen Ihnen die Corona-Hotlines
- Corona-Hotline des Landes (Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch): 0711/410-11160 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr
- des Landratsamtes: 0711 3902-41966
- der IHK Region Stuttgart: 0711 2005-1677 oder https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen
- der HWK Region Stuttgart: Corona-Pandemie: Update und häufige Fragen - Handwerkskammer Region Stuttgart (hwk-stuttgart.de)
Freundliche Grüße, Angelika Goldak . Stabsstellenleiterin
Stadt Leinfelden-Echterdingen . Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing . Marktplatz 1 . 70771 Leinfelden-Echterdingen
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