Ab 9.2. kein 3G im Einzelhandel | FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen

Ab 9.2. kein 3G im Einzelhandel - FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen
veröffentlicht: 08.02.2022

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Leinfelden-Echterdingen informiert zu den aktuellen Corona-Verordnungen:

Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die heute von der baden-württembergischen Landesregierung verkündeten Änderungen der Corona-Verordnung. Die Änderungen gelten ab 09.02.2022
>> 
Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg HIER
 

 I. Neue Regelungen der Corona-Landesverordnung (ab 09.02.2022)

  • In der Alarmstufe I entfällt die 3G-Regel für den Einzelhandel, d.h. es gibt sowohl in der Basis-, als auch in der Alarmstufe I keine Zugangsbeschränkungen mehr (auch Einzelhandel über die Grundversorgung hinaus).
  • Erhöhung der Besucheranzahl bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich
    • in geschlossenen Räumen:
      • Obergrenze von bis zu 2.000 Teilnehmern und 2G-Regel – maximal 50% der Kapazität
      • Veranstalter können auch die 2G+ Regel anwenden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 4.000 Personen.
    • Veranstaltungen draußen
      • Obergrenze von bis zu 5.000 Personen bei 2G oder von bis zu 10.000 Personen bei 2G+
      • Maximal 50% der Kapazität
  • Keine Erfassung der Kontaktdaten mehr in folgenden Bereichen: unter anderem
    • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse
    • Stadt- und Volksfeste
    • Museen, Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und andere Kultureinrichtungen
    • Religiöse Veranstaltungen
    • Beherbergungsbetriebe
    • Gastronomie
    • Externe Gäste in Mensen und Cafeterien
    • Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Casinos oder Wettbüros
    • Messen und Ausstellungen
    • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios, Saunen etc.
    • Körpernahe Dienstleistungen
    • Touristische Verkehre
    • Beim Sport in Sportstätten und Sportanlagen
    • Außerschulische Bildung wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
    • Bildungsangebote wie berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- und Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse
       
  • Alle Regelungen in der kompakten Übersicht als PDF: mehr Infos
  • Ausnahmen der 2G+ Regelung (u.a. für Geboosterte, Genesene und Zweitimpfungen): mehr Infos 
  • Hilfreiche Übersicht in den FAQ-Seite des Landes: mehr Infos 
  • Aktuelle Inzidenz für den Landkreis Esslingen finden Sie hier: COVID-19 Dashboard Landkreis Esslingen (arcgis.com)

II. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

III. Finanz- und Überbrückungshilfen für Unternehmen 

  • Verlängerung des erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum 31. März 2022: mehr Infos
    FAQ Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit: mehr Infos
  • Corona-Förderinstrumente des Bundes und der Länder auf einen Blick: mehr Infos 
  • Entscheidungsfinder: welche Corona-Hilfe kann ich für mich und meinen Unternehmen beantragen: mehr Infos  
  • Antragsfristen: mehr Infos 
  • FAQs: mehr Infos

IV. Möglichkeiten für Coronatests und Impfungen

Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen können sich in folgenden Einrichtungen testen lassen:

Bei Fragen helfen Ihnen die Corona-Hotlines

Freundliche Grüße, Angelika Goldak . Stabsstellenleiterin
Stadt Leinfelden-Echterdingen . Stabsstelle für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing . Marktplatz 1 . 70771 Leinfelden-Echterdingen

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