Ab 1.12. neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Neue Corona-Regeln ab 1. Dezember
veröffentlicht: 30.11.2020

Ab Dienstag, 1. Dezember 2020 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Auf der Internetseite des Landes finden Sie einen Überblick über alle ab Dezember geltenden Regelungen und Veränderungen der Maßnahmen aus dem Monat November:  HIER zur Internetseite des Landes-Baden-Württemberg

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Hier eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:

Einzelhandel

  • Bei einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm ist insgesamt nur eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche erlaubt.
  • Mit einer Verkaufsfläche über 800 qm ist insgesamt nur eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche erlaubt.

Kontaktbeschränkungen

  • Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
  • Vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 können Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis max. 10 Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Maskenpflicht

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, besteht Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht besteht an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (zum Bsp. auf Parkplätzen und vor Geschäften). Die entsprechende Festlegung für Leinfelden-Echterdingen wird zum 1. Dezember erfolgen.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand zu anderen Personen von 1,50 m sicher eingehalten werden kann.

Weihnachtsferien

  • Die Weihnachtsferien werden auf den 19. Dezember vorgezogen.

Silvesterfeuerwerk

  • Es wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.
  • Silvesterfeuerwerk ist verboten auf belebten Straßen und Plätzen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die Festlegung der Orte in Leinfelden-Echterdingen wird rechtzeitig bekanntgegeben.

>> Beschlüsse aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 25.11.2020 HIER als PDF herunterladen.
>> Pressekonferenz mit Kanzlerin Merkel HIER

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