Ab 1. Juli: Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Ab 1. Juli: Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
veröffentlicht: 08.07.2020

Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzt die Überbrückungshilfe an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Seit 08. Juli 2020 können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbständige Überbrückungshilfe beantragen. Mit einem maximalen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro können Umsatzeinbrüche in den Monaten Juni, Juli und August abgefedert werden.

Der Antrag läuft digital auf der Plattform des Wirtschaftsministeriums. Förderanträge müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigtem Buchprüfer gestellt werden. Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleistenden stellen. Besprechen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen zur Antragstellung.

Details HIER auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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