12.1.22: neue Corona-VO, es gelten die Regelungen der Alarmstufe II

12.1.22: neue Corona-VO, es gelten die Regelungen der Alarmstufe II
veröffentlicht: 12.01.2022

Seit heute, 12.Januar, gilt die neue Corona-Verordnung des Landes

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Dienstag, 11. Januar, die Corona-Verordnung angepasst. Die geänderte Corona-Verordnung tritt ab 12. Januar 2022 in Kraft.

Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneutem Anstieg der Hispilatlisierungen gelten die Regelungen der ALARMSTUFE II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter.

Damit soll angesichts wieder steigender Inzidenzen vermieden werden, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen. Welche Regelungen jetzt im Einzelnen gelten, hat das Land Baden-Württemberg in einer Übersicht zusammengefasst, die sie hier als PDF herunterladen können:

Zur Übersicht „Corona-Regeln ab 12. Januar 2022“

Detaillierte Informationen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung erhalten Sie auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg.

Quelle: Stadt Leinfelden-Echterdingen / 11.01.22

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